Steuerberater Erbschaft Schenkung - Primas Steuerberatung

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Ihr Berater für Erbschaft & Schenkung

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Unser Ansatz

Die Vermögensübertragung ist ein entscheidender Akt, der ohne Planung zu hohen Abgabenlasten führen kann. Unsere Steuerberater liefern eine integrierte und vorausschauende Strategie für den Schutz Ihres Vermögens. Dank starker Kooperationen mit spezialisierten Anwaltskanzleien erhalten Sie ergänzende rechtliche Expertise aus einer Hand. Nehmen Sie heute noch Kontakt auf!

Unsere Kompetenzen im Detail

Wir bieten Ihnen eine vorausschauende, allgemeine Gestaltungsberatung, um Vermögensübergaben steuerlich zu optimieren. Der Fokus liegt auf der strategischen Nutzung von Freibeträgen und der Anwendung komplexer Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen, um die Belastung im Erbfall oder bei Schenkungen zu minimieren. Durch die strukturierte Planung der vorweggenommenen Erbfolge (z. B. durch Schenkungen zu Lebzeiten) nutzen wir zeitliche Spielräume und Freibeträge mehrfach aus. Unsere Steuerberater entwickeln einen individuellen Fahrplan, der Ihr Vermögen sichert und die Liquidität der Begünstigten gewährleistet, noch lange bevor der Erbfall eintritt.

Die Kenntnis und strategische Ausnutzung der gesetzlichen Freibeträge ist fundamental für eine steueroptimierte Übertragung. Wir beraten Sie, wie Sie die persönlichen Freibeträge, die alle zehn Jahre neu entstehen, optimal durch Kettenschenkungen oder zeitlich gestaffelte Übertragungen nutzen. Weiterhin prüfen wir die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung des Familienheims bei Erwerb durch den Ehepartner oder Kinder. Durch eine präzise zeitliche und personelle Staffelung der Vermögensübergabe können unsere Steuerberater signifikante Belastungen vermeiden und so das übertragene Vermögen maximieren.

Die Sicherung des Fortbestands Ihres Unternehmens hat oberste Priorität. Unsere Kompetenz liegt in der Anwendung der komplexen Verschonungsregelungen (§ 13a und § 13b ErbStG) für Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Wir prüfen die Einhaltung aller Voraussetzungen, wie die Lohnsummen- und Behaltensfristen, die für die Reduzierung oder den vollständigen Erlass der Erbschaftsteuer erforderlich sind. Durch frühzeitige Strukturierung stellen wir sicher, dass das Unternehmen die Kriterien erfüllt und die Übertragung nicht an einer nachträglichen Versagung des Verschonungsabschlags scheitert.

Die vorweggenommene Erbfolge mittels Schenkungen zu Lebzeiten ist ein mächtiges Instrument zur Steuerminimierung. Wir entwickeln für Sie maßgeschneiderte Schenkungsverträge, die nicht nur die Freibeträge strategisch nutzen, sondern auch die Interessen des Schenkers absichern. Dies umfasst die Einräumung von Nießbrauch- oder Wohnrechten , die Schenkungen unter Auflagen (z.B. Pflegeverpflichtungen) sowie die Vereinbarung von Rückfallklauseln. Diese Gestaltungen ermöglichen eine steuerfreie Vermögensübertragung unter Wahrung der wirtschaftlichen Versorgung des Übergebers.

Die korrekte Bewertung der übertragenen Vermögensgegenstände, insbesondere von Immobilien und Betriebsvermögen, ist zentral für die Ermittlung der Steuerlast. Wir wenden die komplexen Bewertungsvorschriften des Bewertungsgesetzes (BewG) an, um den steuerlichen Wert zu optimieren. Hierzu gehört die Prüfung, ob der niedrigere gemeine Wert nachgewiesen werden kann oder wie bei Immobilien die verschiedenen Bewertungsverfahren (z.B. Ertragswert-, Sachwertverfahren) zu handhaben sind. Eine fundierte und vorteilhafte Bewertung kann die Grundlage für eine erhebliche Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage sein.

Die korrekte und fristgerechte Abgabe der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung ist nach einer Vermögensübertragung unerlässlich. Unsere Dienstleistung umfasst die vollständige und präzise Deklaration aller steuerrelevanten Vorgänge gegenüber dem Finanzamt. Wir übernehmen die korrekte Bewertung des übergehenden Vermögens – von Immobilien bis zu Betriebsanteilen – und wenden die zuvor erarbeiteten Verschonungsregelungen und Freibeträge exakt an, um die festgesetzte Steuerlast zu bestätigen. Wir sorgen für die Einhaltung aller gesetzlichen Meldepflichten und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit den Finanzbehörden, um eine zügige und rechtssichere Abwicklung des Besteuerungsverfahrens zu gewährleisten.

Nach einem Erbfall übernehmen wir die professionelle Verwaltung des Nachlasses, um die Erben zu entlasten und eine geordnete Übergabe zu gewährleisten. Dies umfasst die Sicherung und Bestandsaufnahme des gesamten Vermögens sowie die Erfüllung der laufenden steuerlichen und zivilrechtlichen Pflichten (z. B. Begleichung von Nachlassverbindlichkeiten). Unser Fokus liegt auf der zeitnahen Erstellung der steuerlichen Deklarationen und der strategischen Vorbereitung auf die Aufteilung des Nachlasses. Wir sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Fristen eingehalten und die notwendigen Formalitäten präzise abgewickelt werden, bis zur finalen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

Als neutraler und sachkundiger Testamentsvollstrecker sichern wir die revisionssichere und steueroptimierte Umsetzung Ihres letzten Willens. Unsere Aufgabe ist es, den Nachlass zu sichten, zu sichern und gemäß den testamentarischen Verfügungen zu verteilen. Dabei entlasten wir die Erben vollständig von komplexen administrativen und rechtlichen Aufgaben. Ein besonderer Fokus liegt auf der zeitnahen Erfüllung aller steuerlichen Pflichten, einschließlich der Abgabe der Erbschaft­steuererklärung, und der optimalen Nutzung der steuerlichen Spielräume bei der Nachlass­auseinandersetzung. Wir gewährleisten, dass Ihr Vermögen nach Ihren Vorstellungen und unter minimaler steuerlicher Belastung der Erben übergeht.

Die steuerliche Optimierung muss Hand in Hand mit der zivilrechtlichen Gestaltung der Nachfolge gehen. Wir beraten Sie zu den steuerlichen Auswirkungen von Testamenten, Erbverträgen und Eheverträgen. Unsere Expertise umfasst die Erarbeitung von Lösungen wie das Berliner Testament oder die Anordnung von Vermächtnissen unter Berücksichtigung der Freibeträge. Ziel ist es, die zivilrechtlich gewünschte Vermögensverteilung mit der maximalen steuerlichen Effizienz zu verknüpfen und so späteren Erbstreitigkeiten sowie unnötigen Steuerzahlungen vorzubeugen.

 
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