Steuerberater International - Primas Steuerberatung
Unser Ansatz
Unsere Steuerberater liefern eine globale Strategie für Ihre unternehmerischen und privaten Aktivitäten. Durch unsere Expertise in Strukturierung, Doppelbesteuerungsabkommen und Verrechnungspreisen schaffen wir eine solide Basis für effizientes internationales Wachstum und sicheren Vermögensschutz. Dank unseres starken globalen Netzwerks erhalten Sie ergänzende rechtliche Expertise aus einer Hand. Nehmen Sie heute noch Kontakt auf!
Unsere Kompetenzen im Detail
Die sichere Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist der Schlüssel zur Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Wir analysieren die relevanten DBA zwischen Deutschland und Ihren Zielländern, um die optimale Zuweisung von Besteuerungsrechten – beispielsweise bei Betriebsstätten, Zinsen, Dividenden oder Lizenzgebühren – zu gewährleisten. Durch die gezielte Auslegung und Anwendung der Abkommen verhindern wir, dass Sie in zwei Staaten Steuern auf dieselben Einkünfte zahlen. Dies schafft Planungssicherheit und schöpft alle rechtlichen Vorteile aus Ihrer internationalen Struktur aus.
Verrechnungspreise sind der kritischste Prüfbereich bei internationalen Betriebsprüfungen. Unsere Kompetenz umfasst die Gestaltung und Verteidigung von Preisen für konzerninterne Warenlieferungen, Dienstleistungen und Finanzierungen nach dem Fremdvergleichsgrundsatz (Arm’s Length Principle). Wir erstellen die gesetzlich vorgeschriebene Verrechnungspreis&syh;dokumentation (Master File, Local File) und entwickeln eine steueroptimierte Preispolitik, die nicht nur den deutschen, sondern auch den internationalen Anforderungen gerecht wird. So minimieren wir das Risiko von Hinzuschätzungen und Strafen.
Das deutsche Außensteuergesetz (AStG) dient der Bekämpfung der internationalen Steuerflucht und ist besonders relevant bei der Gründung von Auslandsgesellschaften. Wir beraten Sie umfassend zur Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Corporation Rules), die Gewinne niedrig besteuerter ausländischer Tochtergesellschaften dem deutschen Gesellschafter zurechnet. Wir prüfen detailliert, ob Freistellungen greifen und wie Sie Ihre Beteiligungsstrukturen so gestalten, dass die hohen Anforderungen des AStG erfüllt werden. Dies sichert die Compliance und schützt Sie vor einer ungewollten steuerlichen Belastung.
Die Umsatzsteuer (VAT) im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr ist eine komplexe Materie mit hohen Formalanforderungen. Unsere Steuerberater stellen sicher, dass Ihre internationalen Lieferketten (z.B. innergemeinschaftliche Lieferungen oder Importe/Exporte) korrekt abgebildet werden. Unsere Expertise umfasst die Prüfung der Notwendigkeit einer Umsatzsteuer-Registrierung im Ausland, die Einhaltung der Meldefristen (z.B. zusammenfassende Meldungen) und die korrekte Anwendung von Reverse-Charge-Verfahren. Wir garantieren die lückenlose Einhaltung der Compliance-Pflichten, um hohe Bußgelder zu vermeiden.
Internationale Geschäfte führen schnell zur Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte im Ausland – manchmal ungewollt, manchmal gezielt. Unsere Steuerberater analysieren Ihre Modelle, um das Risiko einer ungewollten Betriebsstätte zu bewerten und Strategien zu ihrer Vermeidung zu entwickeln. Ist sie unvermeidbar, sorgen wir für die korrekte Gewinnabgrenzung nach AOA. Darüber hinaus planen wir die gezielte Begründung einer Betriebsstätte in Staaten mit attraktiven Steuersätzen zur Optimierung Ihrer Gesamtsteuerlast.
Ob Vermeidung oder gewollte Etablierung – wir stellen die Einhaltung aller Compliance-Vorschriften sicher und minimieren Ihre globalen Risiken.

